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4 LEITERN UND FAHRGERÜSTE FÜR PROFIS Wissenswertes PRÜFUNG VON LEITERN UND TRITTEN Prüfung von Leitern und Tritten Der Unternehmer hat dafür zu sorgen dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden Sichtund Funktionsprüfung Hierzu sind Art Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen Die Zeitabstände für die Prüfungen richten sich nach den Betriebsverhältnissen insbesondere nach der Nutzungshäufi gkeit der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufi gkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen Der Unternehmer hat ferner gemäß § 3 Abs 3 der Betriebssicherheitsverordnung die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen welche die Person erfüllen muss die von ihm mit der Prüfung von Leitern zu beauftragen ist Fast 25 000 meldepfl ichtige Unfälle im gewerblichen Bereich jedes Jahr sprechen eine deutliche Sprache In 80 % ist Fehlverhalten der Benutzer die Ursache in 20 % wurden bereits schadhafte Leitern trotzdem weiter-Auszug aus der DGUVlnformation 208-016 Die systematische Überprüfung von Leitern und Tritten lässt sich z Bmithilfe einer Checkliste durchführen Um die Erfassung und Prüfung aller Leitern und Tritte sicherzustellen empfi ehlt es sich diese zu nummerieren und die Checklisten zu einem Kontrollbuch zusammenzufassen Bei der Prüfung sollte besonders auf folgende Punkte geachtet werden • Verschleiß Verformung und Zerstörung von Bauteilen • fehlende Bauteile • ordnungsgemäße Funktion der Verbindungs elemente z B Gelenke bei einteiligen Mehrzweckleitern Die Bereitstellung und Benutzung von Leitern ist über das Arbeitsschutzgesetz in der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV geregelt In der BetrSichV ist auch die „Befähigte Person″ defi niert Diese berät nach entbenutzt Im Falle eines Unfalls kann die gesetzliche Unfallversicherung den Nachweis der Prüfung einer Leiter verlangen sprechender Ausbildung den Unternehmer über die Auswahl und Anzahl bereitzustellender Leitern Tritte und darf diese in ihrem eigenen Betrieb auch prüfen und die Prüfung dokumentieren Leitern und Gerüste gehören zu den unfallträchtigsten Arbeitsmitteln